Wann soll Ihr Kind ZUHAUSE bleiben?
Sie, liebe Eltern, kennen Ihre Kinder am besten und wissen, wann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule gehen kann. IM ZWEIFELSFALL ZU HAUSE BLEIBEN!
Jedenfalls zu Hause bleiben soll ein Kind mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, ab einer Körpertemperatur von 37,5° oder bei plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.
In diesen Fällen ist mit der zuständigen Hausärztin bzw. mit dem zuständigen Hausarzt oder der Gesundheitshotline 1450 abzuklären, ob ein begründeter Verdacht einer COVID-19-Erkrankung vorliegt und ob eineTestung notwendig ist.
Die Schule kann keine Testungen anordnen. Die Entscheidung, ob jemand getestet wird, obliegt in jedem Fall der Gesundheitsbehörde!