WICHTIGE INFORMATION
Neue Selbsttests ab 19.4.2021
Je nach Verfügbarkeit kommen bis Schulschluss beide Testkits zum Einsatz – Flowflex und Lepu Medical.

Hygiene und Schulorganisation

  • Hygiene
    Es gilt eine generelle Maskenpflicht, das heißt auch in den Klassen während des Unterrichts.

    Wir wollen mithelfen, die Infektionskette so gut wie möglich zu durchbrechen und daher ist diese Maßnahme bis zum Beginn der Weihnachtsferien notwendig.

    • Selbsttest vor dem Unterricht
    • Mund-Nasenschutz tragen, wenn wir unsere Plätze verlassen.
    • Abstand halten
    • mehrmaliges Händewaschen
    • beim Betreten den Schulhauses Hände waschen oder desinfizieren
  • Kontakt mit den Eltern und Erziehungsberechtigten ist wieder erlaubt.
  • Leistungsfeststellung

    Gemaß C-SchVO 2019/20 § 7 Abs. 1 hat die Lehrperson eine Form der Leistungsfeststellung zu wählen, die eine sichere Beurteilung zulässt. Über die Form der Leistungsfeststellung und die Grundlagen für die Beurteilung entscheidet die Lehrperson. Die Beurteilungskriterien sind Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten bekannt.

    Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, für die eine Beurteilung des Semesters  nicht möglich ist, können zur Leistungsfeststellung auch in Kleingruppen an die Schule geholt werden.

    Wurden im ortsungebundenen Unterricht vom Schüler/von der Schülerin keine Leistungen erbracht, d. h. keine Arbeitsaufträge erfüllt, dann ist eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ vorzunehmen. 

Liebe Eltern! Liebe Schülerinnen und Schüler!

Wichitge Informationen zur Schulöffnung:

  • Am 17. Mai 2021 kehren ALLE  Schülerinnen und Schüler gemeinsam an die Schule zurück.
  • Eingang für alle Schülerinnen und Schüler wieder beim Haupteingang!
  • WIR HALTEN UNS DRAN!
    Einzeln eintreten!
    Mund-Nasen-Schutz im Schulhaus! Außer auf unseren Plätzen!
    Hände waschen!
    Abstand halten!
    Selbsttests vor Unterrichtsbeginn am Mo, Mi und Fr
  • Es gilt der „alte“ Stundenplan, jener von Schulbeginn bis zum Beginn des Schichtbetriebs.

Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist.

  • der Nachweis eines negativen Antigentests
    Die Schülerinnen und Schüler testen sich Montag, Mittwoch und Freitag mit dem anterio-nasalen Selbsttest (Nasenbohrertest) vor dem Unterricht im Klassenverband.
    Die Testung entfällt, wenn der Schüler/die Schülerin nachweislich an Corvid-19 erkrankt war und eine ärztliche Bestätigung nicht älter als sechs Monate oder einen neutralisierenden Antikörpertest, der nicht älter als drei Monate ist, vorlegen kann. Es gilt auch ein gültiger externer PCR-Test bzw. Antigentest.
  • und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulhaus, außer wir sitzen auf unseren Plätzen.

Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte bei Unter-14-Jährigen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Diese bleiben im ortsungebundenen Unterricht und bearbeiten vor allem die von ihren Lehrpersonen zur Verfügung gestellten Arbeitspakete.

Corona-Testpass als Testnachweis für alle Schülerinnen und Schüler

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab kommender Woche einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage zum Beispiel im Restaurant oder beim Frisör beziehungsweise an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. 

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

  Eltern-Schüler/innenbrief des Herrn Bundesministers zur Verwendung des „Corona-Testpasses“ (PDF, 126 KB) 

 Plakat – Alle Infos zum Corona-Testpass auf einen Blick (PDF, 1 MB)

Link zu den Sprechstunden  der Lehrpersonen, gültig ab 17. Mai 2021

Elterninfo Digitale Endgeräte.

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3. Klassen:
SCHNUPPERTAGE: Mittwoch, 15.9.2021 und Donnerstag, 16.9.2021.
Weitere Schnuppertage nach Bedarf!

Für weitere Informationen: LINK
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